Guten Tag liebe Sportlerinnen und Sportler,

unbeschadet der Tatsache, dass diese Woche Mittwoch in einer Bund-Länder-Runde über den weiteren Umgang mit der Pandemie beraten wird, sind die im Vorfeld in der Presse publizierten Nachrichten eher vage. Dies gilt erst recht im Hinblick auf den im Saarland gegenüber dem Bundesschnitt erhöhten Inzidenzwert.

Eine Öffnung für den Sport konnte ich dabei bisher nicht erkennen.

Von daher halten wir uns an die harten Fakten, wie sie sich aus der Neufassung der VO-CP vom 04.02.2021 ergeben:

Festzustellen bleibt, dass es hier für den organisierten Sport keine Änderungen gegeben hat. Das in § 7 Abs. 5 VO-CP formulierte Sportverbot gilt nach wie vor weiter.

Hinsichtlich der seit dem 18.12.2021 gegebenen Möglichkeit, Freisportanlagen für die individualsportliche Betätigung von 2 Personen bzw. innerhalb eines Haushaltes zu öffnen, wurde im Krisenstab entschieden, diese Öffnung erst ab einer Regionalverbandsinzidenz von 100 vorzunehmen. Den Gemeinden im Regionalverband Saarbrücken wurde die vergleichbare Verfahrensweise empfohlen. In Saarbrücken betrifft dies insbesondere die Sportanlagen Kieselhumes und Lulustein, die entsprechend eingezäunt und somit weiter geschlossen bleiben.

Hinsichtlich der Regelungen der Kontaktnachverfolgung arbeitet die Verordnung ab sofort mit dem rechtlichen Instrument des Verweises auf die Regelungen in den §§ 6 – 8 des Saarländischen Covid-19-Maßnahmengesetzes vom 22.01.2021. Inhaltlich hat sich hierdurch, sollte ein Sportbetrieb absehbar wieder möglich werden, nichts geändert. Die aktuelle VO-CP ist bis zum 21.02.2021 befristet.

Im Hinblick auf die üblichen Bearbeitungsabläufe werden wir frühestens am 19.02.2021 mit einer Veröffentlichung einer Nachfolgeverordnung rechnen dürfen.

Wir werden Sie dann wie üblich zeitnah auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen

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